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häufigsten Fragen

Alles was du über Zasta wissen musst.

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Kostenloses Angebot

Wann erhalte ich mein Angebot?

Das Angebot erhältst du wenige Werktage nach deiner Registrierung.
Die Voraussetzungen dafür sind:

1. Du hast deine Steuer-ID eingetragen.
2. Bei einer Zusammenveranlagung muss dein/e Ehepartner/in im bestehenden Kundenkonto mit Steuer-ID und Vollmacht angelegt werden.

Sobald dein Angebot fertig ist, informieren wir dich per SMS und E-Mail.

Wie wird mein Angebot berechnet?

Dein individuelles Angebot wird anhand von Informationen berechnet, die dein Steuerberater beim Finanzamt abruft, wie z. B. Lohnsteuerbescheinigungen deines Arbeitgebers, gezahlte Kirchensteuer, erhaltene Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.), gezahlte Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung etc.), Lohnsteuerklasse etc.

Das Ergebnis der Berechnung hängt somit von vielen Faktoren ab und kann für jedes Steuerjahr unterschiedlich ausfallen.

Wie viel Steuergeld bekomme ich zurückerstattet?

Laut dem statistischen Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung für jede in 2017 eingereichte Steuererklärung bei 1.051 €.

Ob und wie hoch deine individuelle Steuererstattung ist, erfährst du in deinem kostenlosen Angebot.

Wichtig: Nach Annahme des Angebots optimiert dein Zasta Steuerberater auf Basis deiner individuellen Ausgaben und holt für dich das beste Ergebnis heraus.

Wie kommt es zu einer Nachzahlung im Angebot?

Dein Steuerberater ruft deine eDaten (LSt-Bescheinigungen, gezahlte Kirchensteuer, erhaltene Lohnersatzleistungen etc.) beim Finanzamt ab und berechnet, ob und wie viel Steuergeld zurückgeholt werden kann. Das Ergebnis dieser Berechnung wird dir im kostenlosen Angebot angezeigt.

Zu diesem Zeitpunkt wurden noch keine individuellen Angaben, wie z. B. dein Arbeitsweg, berücksichtigt, um das Ergebnis der Berechnung zu optimieren. Dieser Prozess beginnt nach Annahme des Angebots und ist kostenpflichtig.

Grundsätzlich gilt: Zu einer Steuernachzahlung kommt es immer dann, wenn laut Berechnung zu wenig Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden.

Mögliche Gründen dafür können sein:

  • Du hast statt der Zusammenveranlagung die Einzelveranlagung ausgewählt.
  • Du bist in eine Kirche eingetreten.
  • Du bist nicht pflichtversichert in der Sozialversicherung.
  • Du hast die Steuerklasse gewechselt.
  • Du hast steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse erhalten, die erst im Optimierungsprozess des Steuerberaters berücksichtigt werden.
  • Du hast zusätzliche Einnahmen, die bisher unversteuert waren.
  • Deine Freibeträge (z. B. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) wurden noch nicht eingearbeitet.
  • Du hast Kurzarbeitergeld bezogen.


Wir bitten um Verständnis, dass Zasta dir aus rechtlichen Gründen keine genaue Auskunft geben kann, warum in deinem Fall eine Nachzahlung berechnet wurde. Eine Erläuterung durch den Steuerberater ist nicht durch das kostenlose Angebot abgedeckt.

Welche Daten werden beim Finanzamt abgerufen?

Dein Steuerberater kann aktuell folgende Informationen beim Finanzamt für Dich abrufen:

  • Stammdaten (Vorname, Name, Adresse etc)
  • Religionszugehörigkeit
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Lohnersatzleistungen
  • Rentenbezugsmitteilungen
  • Bescheinigungen für Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bescheinigung für Beiträge zur Riester Rente
  • Bescheinigung für Beiträge zur Rürup Rente (Basisrente)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Freistellungsfreibetrag und Höhe der freigestellten Kapitalerträge (ab 2021)

Gebühr und Rückerstattung

Was kostet Zasta?

Die Nutzung von Zasta ist für dich kostenlos.

Die Gebühr des Steuerberaters wird für jede Steuererklärung individuell ermittelt und dir zusammen mit dem Ergebnis deiner Steuerberechnung im unverbindlichen Angebot angezeigt.

Die Gebühr wird nur fällig, wenn du das Angebot annimmst, ansonsten entstehen dir keinerlei Kosten.

Wann bekomme ich mein Geld zurückerstattet?

Nachdem deine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde, ist dieses für die Bearbeitung zuständig. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Finanzämter liegt in der Regel bei 1 bis 3 Monaten.  Sobald das Finanzamt deine Steuererklärung bearbeitet hat, informieren wir dich.

Wichtig: Gesetzlich hat das Finanzamt 6 Monate Zeit, deine Steuererklärung zu bearbeiten. Sollte die Bearbeitung beim Finanzamt also einmal länger dauern, kannst du dort direkt anrufen und den aktuellen Stand erfragen.

Wie bezahle ich meinen Steuerberater?

In der Regel wird die Gebühr für den Steuerberater automatisch mit deiner Rückerstattung verrechnet. Wenn keine Erstattung zu erwarten ist (z. B. bei einer Nachzahlung), erfolgt die Abrechnung je nach Kanzlei entweder per Vorkasse oder SEPA-Lastschrift.

Wie viel Prozent der Rückerstattung erhält der Steuerberater?

Die Partnerkanzleien berechnen ihre Gebühren anhand der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Da jeder Fall unterschiedlich aufwendig ist, können auch die Gebühren variieren. Es ist somit leider nicht möglich, eine fixe Gebühr zu benennen. Die Gebühr siehst du in deinem kostenlosen Angebot.

Zasta-Tipp: Durch die Nutzung der Zasta-Software haben die Partnerkanzleien signifikante Zeit- und Kostenersparnisse, die sie an die Nutzer weitergeben. So sind die Gebühren für den Zasta-Steuerberater in der Regel günstiger als bei einem stationären Steuerberater.

Identifizierung

Wieso muss ich mich identifizieren?

Ein Steuerberater ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, seine Mandanten einmalig zu identifizieren. Ohne eine Identifizierung kann deine Steuererklärung nicht eingereicht werden.

Welche Möglichkeiten der Identifizierung gibt es?

Für die Identifizierung arbeiten wir mit der Deutschen Post AG zusammen. Diese bietet verschiedene Verfahren zur unkomplizierten und schnellen Identifizierung an. Du kannst dich entweder online per Video-Chat oder direkt am Schalter einer Post-Filiale identifizieren.

Welche Ausweisdokumente werden akzeptiert?

Um die einmalige Identifizierung abzuschließen, werden folgende Ausweisdokumente akzeptiert:

  1. Personalausweis
  2. Reisepass
  3. elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Dokumente wie beispielsweise ein Führerschein oder ein Duldungstitel können leider nicht berücksichtigt werden.

Fragen zu Steuererklärungen

Wie funktioniert Zasta?

Über Zasta kannst du deine Steuererklärung mit nur wenigen Klicks erledigen lassen.

  1. Registrierung abschließen.
  2. Steuerjahre auswählen.
  3. Kostenloses Angebot erhalten.
  4. Angebot annehmen und individuelle Kosten angeben.
  5. Zasta-Steuerberater optimieren die Steuererklärung und schicken sie nach deiner Freigabe an das Finanzamt.
  6. Fertig, du musst nichts mehr tun :)
Kann eine bereits eingereichte Steuererklärung nochmal bei Zasta
eingereicht werden?

Wenn der Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt schon länger als 4 Wochen zurückliegt, ist der Steuerbescheid in der Regel rechtskräftig.

Ist das der Fall, so wird eine erneut eingereichte Steuererklärung vom Finanzamt nicht bearbeitet. Bitte achte daher darauf, keine Steuererklärung erstellen und einreichen zu lassen, für die bereits ein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt.

Solltest du eine solche Steuererklärung dennoch erstellen und einreichen lassen, wird dir die im Angebot akzeptierte Gebühr in Rechnung gestellt.

Was passiert, wenn ich Kurzarbeitergeld erhalten habe?

Wenn du Lohnersatzleistungen, wie z. B. Kurzarbeitergeld, in Höhe von 410,00 Euro oder mehr erhalten hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.

Bis wann kann man eine Steuererklärung machen?

Bis wann Deine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden muss, hängt davon ab, ob Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist oder sie freiwillig einreichen möchtest oder ob das Finanzamt Dich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordert.

Du gibst die Einkommensteuererklärung freiwillig ab:
-> Du hast insgesamt 4 Jahre Zeit. (rückwirkend)

Das Finanzamt hat dich aufgefordert:
-> Das Finanzamt setzt eine Abgabefrist fest.

Du bist zur Abgabe verpflichtet:
-> Bist du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet , muss Deine Einkommensteuererklärung (Veranlagungsjahre bis 2018 - bis 31.05.) generell bis zum 31. Juli des nächsten Kalenderjahres beim Finanzamt eingereicht werden. Da Du die Steuererklärung bei Zasta mit einem Steuerberater machst, gewährt das Finanzamt eine Verlängerung von 7 Monaten, sodass die Einreichung bis Ende Februar des Folgejahres erfolgen kann.

Für das Steuerjahr 2021 hast du dank deines Zasta Steuerberaters bspw. noch bis 31.08.2023 Zeit, ohne Steuerberater ist die Frist bereits im vergangenen Jahr 2022 abgelaufen.
Deine Steuererklärung für 2022 musst du bis zum 02.10.2023 abgeben, mit deinem Zasta Steuerberater hast du Zeit bis zum 31.07.2024.

Muss man immer eine Steuererklärung abgeben, wenn man einmal
eine gemacht hat?

Nein. Ob man verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, ist abhängig von verschiedenen Faktoren und kann sich jedes Jahr ändern.

Das bedeutet, wenn du einmal eine Steuererklärung eingereicht hast, bist du dadurch nicht zwingend verpflichtet, im nächsten Jahr wieder eine einzureichen.

Kann ich Zasta nutzen, wenn ich selbstständig bin?

Nein. Aktuell können nur Steuererklärungen über Zasta erstellt werden, die primär auf Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis basieren.

Benötige ich Unterlagen/Belege/Rechnungen?

Möchtest du individuelle Ausgaben, wie z. B. Kosten für die Anschaffung von Arbeitskleidung, geltend machen lassen, benötigt dein Zasta-Steuerberater einen Nachweis in Form einer Rechnung oder eines Belegs. Den Beleg kannst du ganz bequem nach Annahme eines Angebots über die App als Foto hochladen.

Ob du absetzbare Ausgaben hochladen möchtest, entscheidest du natürlich selbst. :)

Was ist der Steuerbescheid?

Ein Steuerbescheid ist die schriftliche Festsetzung einer Steuer (z. B. Einkommensteuer) durch das zuständige Finanzamt. Solltest du deine Steuererklärung über Zasta einreichen lassen, wirst du einen Steuerbescheid erhalten. Dieser steht dir nach Prüfung durch deinen Steuerberater in deinem Kundenkonto zur Verfügung.

Sind Fahrtkosten bereits im Angebot eingerechnet?

Sobald dein Zasta-Steuerberater deine Daten vom Finanzamt abgerufen hat, wirst du aufgefordert, die Angaben zu deinen Arbeitgebern zu prüfen und deine Arbeitswege und Homeofficezeiten  anzugeben. Mit diesen Angaben berechnet dein Steuerberater dann die vorläufige Erstattung. Deine Fahrtkosten sind also im kostenlosen Angebot berücksichtigt.

Welche Art von Rechnungen / Belegen benötigt mein Steuerberater?

Als Nachweis für deine Ausgaben benötigt der Steuerberater eine Rechnung oder einen Beleg über die:

  • Art der Kosten ( z.B. Arztrechnung)
  • Höhe der Kosten
  • Zeitpunkt der Kostenentstehung

Ein Überweisungsbeleg reicht in der Regel nicht als Kostennachweis aus.

Einzelveranlagung oder doch besser Zusammenveranlagung?

Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Steuererklärung (Zusammenveranlagung). Generell empfehlen unsere Partnerkanzleien immer eine Zusammenveranlagung, um so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Steuerbescheid noch nicht da?

Deine Steuererklärung wurde bereits eingereicht, aber es liegt noch kein Steuerbescheid vor?

Je nach Finanzamt kann die Bearbeitungszeit für eine Steuererklärung unterschiedlich ausfallen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 1-3 Monate. Bitte beachte, dass es sich bei dieser Aussage um einen Erfahrungswert handelt. Gesetzlich haben die Finanzämter bis zu 6 Monate Zeit, um die Steuererklärung zu bearbeiten. Aber keine Sorge! So lange dauert die Bearbeitung nur in Ausnahmefällen.

Zasta-Tipp: Wir informieren dich, sobald der Steuerbescheid bei deinem Steuerberater eingegangen ist und geprüft wurde. Also lehn dich zurück und lass machen.

Nützliche Funktionen

Wofür wird eine Vollmacht benötigt?

Dein Zasta-Steuerberater benötigt die steuerliche Vollmacht zum Abruf der Informationen beim Finanzamt, anhand welcher geprüft wird, ob und wie viel Steuergeld zurückgeholt werden kann.

Die Vollmacht ermöglicht es dem Steuerberater, die Steuererklärung für dich beim Finanzamt einzureichen und Rückfragen zu beantworten. Sei also ganz entspannt und lass deinen Steuerberater machen. 😊

Was ist der Unterschied von Zasta zu stationären Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen?

Die Nutzung von Zasta bietet dir viele Vorteile im Vergleich zu stationären Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen. Dank der kostenlosen Steuerberechnung kannst du schon im Vorfeld prüfen lassen, ob sich eine Abgabe überhaupt lohnt und du musst keine unerwartet hohe Nachzahlung befürchten.

Da du bei Zasta alles mit wenigen Klicks digital erledigen kannst, hast du darüber hinaus keinen Stress mehr mit Papierkram oder lästigen Formularen und bist frei von Terminen und Bürozeiten.

Durch die Nutzung unserer Software haben die Zasta-Steuerberater im Vergleich zu stationären Steuerberatern signifikante Kosteneinsparungen, die sie an ihre Mandanten, also dich, weitergeben können.

Im Gegensatz zu den verpflichtenden jährlichen Mitgliedsbeiträgen von Lohnsteuerhilfevereinen zahlst du bei Zasta wirklich nur für Steuererklärungen, die du erstellen lässt.

Wie kann ich meine Vollmacht widerrufen bzw. meinen Zasta
Account löschen?

Wenn du deine Vollmacht widerrufen oder dein Kundenkonto löschen möchtest, kannst du unter “Mein Konto” eine Löschung des Kundenkontos in Auftrag geben.

Wer kann Zasta nicht nutzen?

Aktuell können über Zasta alle Steuererklärungen bearbeitet werden, die primär auf Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis (Lohn oder Gehalt) basieren.

Weitere Einkunftsarten, wie z. B. “Einkünfte aus selbstständiger Arbeit” oder "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung", können noch nicht berücksichtigt werden.

Bietet ihr Steuerberatung an?

Nein. Wir bieten für dich und deinen Steuerberater die technische Infrastruktur zur einfachen und digitalen Abwicklung der Steuererklärung an. Solltest Du steuerliche Rückfragen haben, so werden diese durch deinen Steuerberater beantwortet.

Wie kann ich mein Passwort zurücksetzen?

Unter dem Menüpunkt "Mein Konto" -> "Passwort ändern" kannst du jederzeit dein Passwort ändern.

Solltest du innerhalb von 5 Minuten keine E-Mail erhalten haben, dann prüfe bitte, ob die E-Mail in deinem Spam-Ordner gelandet ist.

Achtung! Wenn du dein Passwort mehrfach hintereinander falsch eigegeben hast, wird dein Konto aus Sicherheitsgründen für eine kurze Zeit gesperrt. Hier hilft auch das Passwort Zurücksetzen erst einmal nicht. Bitte warte in diesem Fall einfach einen Moment ab und versuche es später noch einmal.

Sonstiges

Was ist der Unterschied von Zasta zu Elster, Steuerprogrammen und anderen Apps?

Die Nutzung von Zasta bietet dir viele Vorteile. Im Vergleich zu Elster oder Steuerprogrammen benötigst du keinerlei Steuerkenntnisse und musst deine Steuererklärung nicht selbst machen, denn die Zasta-Steuerberater erledigen alles und holen das beste Ergebnis für dich heraus.

Außerdem haftest du nicht für Fehler, die passieren können, wenn du deine Steuererklärung allein ausfüllst.

Da du bei Zasta alles mit wenigen Klicks digital erledigen kannst, sparst du viel Zeit und hast keinen Stress mehr mit dem lästigen Thema Steuererklärung.

Darüber hinaus kannst du dank der kostenlosen Berechnung deiner individuellen Steuererstattung schon im Vorfeld prüfen lassen, ob sich eine Abgabe überhaupt lohnt und musst keine unerwartet hohe Nachzahlung befürchten.

Solltest du verpflichtet sein, deine Steuererklärung einzureichen, hast du dank der Zasta-Steuerberater sieben Monate länger Zeit, dies zu erledigen.

Ich habe ausländische Einkünfte erzielt. Kann ich Zasta nutzen?

Leider können Einkünfte aus dem Ausland aktuell noch nicht über Zasta berücksichtigt werden.

Was ist eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)?

Die Steuer-ID ist eine elfstellige personenbezogene Identifikationsnummer. Anhand der Steuer-ID kann dein Steuerberater Informationen beim Finanzamt abrufen und berechnen, ob und wie viel Steuergeld du zurückbekommst.

Wo finde ich meine Steuer-ID?

Deine Steueridentifikationsnummer findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.

Sollte dir die Nummer abhanden gekommen sein, kannst du über folgenden Link beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine erneute Zusendung des Steuer-ID Briefs anfordern: Bundeszentralamt für Steuern - Beantragung des Steuer-ID Briefs

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