AGB zur Nutzung der Plattform

Nutzungsbedingungen der Webseite zasta.de und/oder Zasta Mobil-App
Letzte Aktualisierung: 05.09.2022
(Link zum vorherigen Stand)

I VORBESTIMMUNGEN

1. PRÄAMBEL

Zasta stellt über die Webseite www.zasta.de und die Zasta Mobil-App eine Plattform zur Verfügung, über welche Verträge für eine steuerliche Beratung für natürliche Personen abgeschlossen werden können. Die Leistungen werden von selbständigen Plattform-Partnern der Zasta erbracht.

2. DEFINITIONEN

“Angebot”: Angebot eines Plattform-Partners für die Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung eines Nutzers sowie die Prüfung des Steuerbescheids

“Darlehen”: ein unverzinsliches Darlehen der Volksbank zur teilweisen Vorfinanzierung der erwarteten Steuererstattung eines Nutzers

“Datenschutzerklärung”: Zasta Datenschutzhinweise, die auf der Plattform veröffentlicht und frei zugänglich sind.

“Dienstleistungen”: Steuerliche Beratung.

“Dienstleistungsvertrag”: Der Vertrag zwischen dem Plattform-Partner und dem Nutzer über die Erbringung der Dienstleistung.

“eDatenabruf“: Abruf der für den Nutzer bei den Finanzbehörden hinterlegten Steuerdaten.

“Nutzer”: Die natürliche Person welche die Plattform nutzt und Dienstleistungen auf der Plattform, ggf. unter Einbindung des Kundensupports von Zasta, beauftragt.

“Nutzungsbedingungen”: Diese Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer zur Nutzung der Webseite www.zasta.de und/oder Zasta Mobil-App.

“Nutzungsvertrag”: Vertrag zwischen dem Nutzer und Zasta, um die Plattform zu benutzen.

“Plattform” oder „Zasta-Plattform“: die Webseite www.zasta.de und/oder Zasta Mobil-App.

“Plattform-Partner”: Selbstständige Plattform-Partner (insbesondere Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und Rechtsanwälte) die zur Erbringung von steuerlicher Beratung zugelassen sind.

“secupay“: secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz.

“User-Dashboard”: Ein Bereich der Plattform, auf dem für registrierte Nutzer u.a. Dokumente hochgeladen und für den Nutzer zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden können.

“Volksbank“: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Str. 62, 64354 Reinheim.

“Vollmacht”: Dem Plattform-Partner vom Nutzer erteilte Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und zum Empfang von Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

“Vollmachtsdatenbank“: von der Bundessteuerberaterkammer betriebene Online-Anwendung für die Verwaltung von Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zwischen den Mitgliedern der Kammer („Berufsträger“) und deren Mandanten sowie zur Übertragung von Daten zwischen Finanzverwaltung und Berufsträgern.

“Zahlungsdienstleister”: lizenzierte Zahlungsdienstleister, die alle Zahlungen aus und im Zusammenhang mit den über die Plattform vermittelten Verträgen abwickeln.

“Zasta”: Zasta GmbH, Fischbank 5a, 18055 Rostock

3. GELTUNGSBEREICH

3.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von Zasta zur Verfügung gestellten Plattform zur Suche nach Plattform-Partnern für die Erbringung von steuerlicher Beratung für natürliche Personen, die Beauftragung von Plattform-Partnern durch den Nutzer sowie die Nutzung der von Zasta zur Verfügung gestellten Softwarelösungen.

3.2. Für den Dienstleistungsvertrag zwischen Nutzern und Plattform-Partnern gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige individuelle Vereinbarungen. Diese Nutzungsbedingungen erläutern jedoch, wie der Dienstleistungsvertrag zustande kommt (Ziffer III.2) und durch den Kunden widerrufen werden kann (Ziffer III.7).

3.3. Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Zasta.

3.4. Die aktuelle Version dieser Nutzungsbedingungen ist jederzeit unter https://zasta.de/agb abrufbar.

II NUTZUNGSVERTRAG

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Leistungen zugelassener Steuerberater und/oder Rechtsanwälte.

1.2. Über Zasta haben Nutzer die Möglichkeit, auf Basis der bei den Finanzbehörden hinterlegten eDaten eine kostenlose Ersteinschätzung von Plattform-Partnern zu den von ihnen ausgewählten Veranlagungszeiträumen durchführen zu lassen. Auf das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrags mit einem Plattform-Partner sowie die Durchführung einer kostenlosen Ersteinschätzung besteht kein Rechtsanspruch. Es kann vorkommen, dass kein Plattform-Partner verfügbar ist und daher die Ersteinschätzung nicht durchgeführt werden kann.

1.3. Über Zasta haben Nutzer die Möglichkeit, sich von einem Plattform-Partner ein Angebot zum Festpreis erstellen zu lassen. Ein solches Angebot ist für einen Plattform-Partner bindend und kann vom Nutzer rechtswirksam angenommen werden. Das Angebot geht dabei davon aus, dass der Nutzer nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Lohnersatzleistungen, Renten oder dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegende Kapitaleinkünfte, für die eine Steuerbescheinigung einer deutschen Bank vorliegt, erzielt haben. Sofern der Nutzer Einkünfte noch aus anderen Quellen bezogen hat (z.B. aus der Vermietung von Immobilien) wäre für deren Ermittlung und Erklärung eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen.

1.4. Die Plattform-Partner erbringen ihre Dienstleistungen auf eigene Rechnung und rechnen über ihre Dienstleistungen selbst ab. Zasta unterstützt hierbei als technischer Dienstleister.

1.5. Der Nutzer ist nicht verpflichtet ein Angebot anzunehmen bzw. einen Dienstleistungsvertrag zu schließen.

1.6. Nachdem ein Nutzer ein Angebot angenommen hat, erhält er eine E-Mail-Bestätigung über die Auftragserteilung. Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Plattform-Partner zustande. Zasta ist weder für ein Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags noch für dessen Inhalt und Abwicklung in irgendeiner Weise verantwortlich. Insbesondere haftet Zasta nicht für die Leistungen der Plattform-Partner und ist auch nicht zur Gewährleistung oder Schadensersatz verpflichtet.

1.7. Sollte eine Kontaktaufnahme vor Angebotsannahme außerhalb der Plattform stattfinden und ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Plattform-Partner zustande kommen, ist der Nutzer dazu verpflichtet, Zasta dies umgehend mitzuteilen. Sofern eine solche Information unterbleibt, ist Zasta dazu berechtigt, das Benutzerkonto dauerhaft zu sperren und das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

2. REGISTRIERUNG, UNENTGELTLICHKEIT DER NUTZUNG

2.1. Die Plattformnutzung erfordert die vorherige Registrierung des Nutzers.

2.2. Für die Registrierung bei Zasta wird vorausgesetzt, dass es sich beim Nutzer um eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person über 18 Jahren handelt. Die Angabe der korrekten Kontakt- und Adressdaten ist für die Registrierung bei Zasta zwingend erforderlich und deren Richtigkeit wird vom Nutzer versichert.

2.3. Die Registrierung bei Zasta ist kostenlos. Eine Registrierung erfolgt nur, wenn zuvor diese Nutzungsbedingungen verbindlich anerkannt wurden. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Mit der Registrierung entsteht zwischen dem Nutzer und Zasta ein vertragliches Nutzungsverhältnis. Das Benutzerkonto hat bis zur Löschung durch den Nutzer oder seinen durch Dritte nachgewiesenen Tod Bestand.

2.4. Für die Registrierung wählt der Nutzer eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Das Zugangspasswort kann jederzeit über die Funktion „Passwort vergessen“ auf der Webseite www.zasta.de vom Nutzer geändert werden und untersteht der Geheimhaltung. Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer Zugang zu seinem Benutzerkonto, welches alle relevanten Daten für die Nutzung der Plattform enthält.

2.5. Die Registrierung eines Nutzers ist nur einmalig zulässig. Die mehrmalige Registrierung, auch unter verschiedenen Namen, ist ausdrücklich nicht gestattet. Benutzerkonten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Sie dürfen auch nicht durch Dritte, z. B. durch Weitergabe des Passworts, genutzt werden.

2.6. Verstöße gegen vorstehende Regelungen berechtigen Zasta zur fristlosen Kündigung der Vertragsbeziehungen und zur sofortigen Löschung des Benutzerkontos von der Plattform.

2.7. Die Nutzung der Plattform ist unentgeltlich.

3. VOLLMACHT, GELDWÄSCHERECHTLICHE IDENTITÄTSPRÜFUNG UND ANGEBOT

Nutzer können sich über die Plattform ein Angebot eines Plattform-Partners über steuerliche Beratung zum Festpreis erstellen lassen. Mit dem Angebot verbunden ist eine unverbindliche steuerliche Ermittlung einer auf Basis der für den Nutzer bei den Finanzbehörden hinterlegten Steuerdaten zu erwartenden Steuererstattung oder Steuernachzahlung des Nutzers. Voraussetzung eines Angebotes ist damit, dass der Nutzer den Plattform-Partner zum Abruf der für den Nutzer bei den Finanzbehörden hinterlegten Daten (sog. eDatenabruf) bevollmächtigt.

Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Unterschrift des Nutzers auf der Plattform (§ 127 Abs. 3 BGB). Die Vollmacht kann der Nutzer jederzeit über das User-Dashboard einsehen und diese wieder löschen lassen.

Nach Vollmachtserteilung wird der Plattform-Partner auf Basis des Ergebnisses des eDatenabrufs das Angebot erstellen. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 3 Werktagen.

Die vom Nutzer erteilte Vollmacht wird in der von der Bundessteuerberaterkammer betriebenen Vollmachtsdatenbank gespeichert. Sofern es nicht innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsabgabe zur Beauftragung des Plattform-Partners (durch Annahme des Angebots) kommt, kann der Plattformpartner die Vollmacht wieder aus derVollmachtsdatenbank löschen. Bei dieser Löschung handelt es sich um einen technischen Vorgang. Hiermit verbunden ist kein Widerruf der Vollmacht als solcher; diese erlischt erst wenn entweder der Nutzer oder der Plattform-Partner dies der jeweilig anderen Partei mitteilt (z.B. durch Löschung der Vollmacht durch den Nutzer im User-Dashboard).

Es kann vorkommen, dass der Plattform-Partner auch nach Löschung der Vollmacht noch für den Nutzer Post (z. B. Steuerbescheide, Nachfragen etc.) vom Finanzamt erhält. Der Nutzer erkennt an, dass es in diesem Fall keine Verpflichtung des Plattform-Partners zur Weiterleitung solcher Post an den Nutzer gibt, wenn diese Post Veranlagungszeiträume (Steuerjahre) betrifft für die der Plattform-Partner nicht vom Nutzer mit der steuerlichen Beratung beauftragt war.

Solange der Nutzer die erteilte Vollmacht nicht widerrufen hat (z.B. durch Löschung der Vollmacht durch den Nutzer im User-Dashboard oder durch E-Mail an den Plattform-Partner) ist der Plattform-Partner berechtigt, dem Nutzer auch in Folgejahren ein Angebot auf Basis der für den Nutzer bei den Finanzbehörden hinterlegten Daten zu unterbreiten.

Die Plattform-Partner sind wie auch bestimmte für die Plattform tätige Zahlungsdienstleister geldwäscherechtlich zur Identifizierung und Überprüfung der Identität der Nutzer verpflichtet. Diese erfolgt in der Regel durch ein Video-Identverfahren oder andere nach §§ 12ff GwG zulässige Verfahren. Die vollständige Durchführung der Identitätsfeststellung und Identitätsüberprüfung ist in jedem Fall Voraussetzung der Dienstleistung des Plattform-Partners. Zasta unterstützt die Plattform-Partner als technischer Dienstleister.

4. PFLICHTEN DES NUTZERS

4.1. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben insbesondere zu seiner Identität, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Bankverbindung zu machen. Änderungen während der Laufzeit des Nutzungsvertrages hat er Zasta unverzüglich durch Vornahme der Änderungen in seinem Nutzerkonto mitzuteilen.

5. RECHTE UND PFLICHTEN VON ZASTA; VERFÜGBARKEIT DER PLATTFORM

5.1. Zasta führt ein Nutzerkonto für den Nutzer und stellt ihm dafür persönliche Zugangsdaten zur Verfügung. Auf dem Nutzerkonto werden die über Zasta zustande gekommenen Verträge aufgeführt und Rechnungen zur Einsicht aufbewahrt.

5.2. Zasta bemüht sich um eine netztechnische Erreichbarkeit („Konnektivität“) der Plattform von 98% je Kalenderquartal. Ausgenommen hiervon sind die im Folgenden bezeichneten Ausfallzeiten und Minderverfügbarkeiten. Diese gelten als ordnungsgemäße Leistungserbringung und werden nicht als die Verfügbarkeit beeinträchtigende Zeit angerechnet:

5.2.1. geplante Ausfallzeiten (insbes. zu Wartungszwecken) täglich zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen von 00:00 bis 24:00 Uhr;

5.2.2. nicht von Zasta zu vertretende Ausfallzeiten, in denen die Erreichbarkeit der Plattform beeinträchtigt ist, welche Zasta auch unter Berücksichtigung marktüblicher Standards nicht verhindern konnte.

5.3. Zasta kann den Zugang zu der Plattform und den darüber abrufbaren Diensten auch außerhalb der Wartungsfenster beschränken, sofern die Sicherheit des Plattformbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der zugrunde liegenden Software oder gespeicherter Daten dies erfordern, ohne dass dem Kunden hierdurch Rechte entstehen.

III DIENSTLEISTUNGSVERTRAG

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Eigene Leistungen

1.2. Zasta stellt eine Plattform zur Verfügung über welche Nutzer Dienstleistungsverträge mit Plattform-Partnern schließen können, wobei der Nutzer den Umfang der Dienstleistung vorgibt.

1.3. Zasta ermöglicht Nutzern die Beauftragung von Plattform-Partnern zur steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Einkommensteuererklärungen für natürliche Personen. Das setzt voraus, dass Zasta mithilfe von Technologie eine Vorauswahl von Plattform-Partnern treffen darf.

1.4. Zasta agiert hierbei als technischer Dienstleister und führt selbst keine steuerliche Beratung durch.

1.5. Der Dienstleistungsvertrag für die steuerliche Beratung, kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Plattform-Partner zustande (siehe Ziffer III.2). Als technischer Dienstleister stellt Zasta hierbei dem Nutzer und dem Plattform-Partner Software-Lösungen und elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung, die eine einfache und effiziente Erstellung, Bearbeitung und Prüfung von Einkommensteuererklärungen ermöglichen.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Der Vertragsschluss und die Annahme des Angebots richten sich nach der vom Nutzer gewählten Dienstleistung. Unabhängig von der Nutzung der Plattform kann eine Beauftragung auch mit einem Zasta-Mitarbeiter via Telefon und/oder E-Mail erfolgen; in dem Fall gelten die nachfolgenden Informationen entsprechend, soweit die Beauftragung durch den Nutzer über die Plattform vorgenommen wird.

2.2. Beauftragung der Dienstleitung:

2.2.1.Bei Auswahl des Veranlagungszeitraums legt der Nutzer die Details für seine Angebotsanfrage nach von der Plattform vorgegebenen Kriterien fest. Nach Erhalt des Angebots für den vom Nutzer definierten Veranlagungszeitraum kann der Dienstleistungsvertrag zwischen Nutzer und Plattform-Partner mit Betätigen des Buttons „Annehmen“ geschlossen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Nutzer von der Vertragserklärung Abstand nehmen, z.B. indem er den Button „Ablehnen“ betätigt oder den Browser oder die App schließt.

2.2.2. Mit der Annahme des Angebots über die Plattform durch Anklicken des Buttons „Annehmen“ nimmt der Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot über die Erbringung von steuerlicher Beratung an, wodurch der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird.

2.2.3. Zasta sendet daraufhin dem Nutzer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Beauftragung des Plattform-Partners nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert die Annahme des Angebots und das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags zwischen dem Nutzer und dem Plattform-Partner. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Angebotsdetails, AGB des Plattform-Partners, Datenschutzerklärung des Plattform-Partners und Widerrufsbelehrung) dem Nutzer von Zasta zugesandt (Vertragsbestätigung). Vertragspartner des Nutzers wird der Plattform-Partner, welcher das Angebot abgegeben hat. Der Inhalt des Dienstleistungsvertrages richtet sich nach der Angebotsanfrage, dem geltenden Vertragsrecht und eventuellen weiteren Vereinbarungen des Nutzers mit dem Plattform-Partner. Der Nutzer kann den Dienstleistungsvertrag jederzeit auch im User-Dashboard einsehen.

2.3. E-Mails / Schriftverkehr mit dem Finanzamt

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Plattform-Partner ihm ohne Einschränkungen mandatsbezogene Informationen über die von Ihm bei der Registrierung auf der Plattform angegebene E-Mail-Adresse oder Mobilfunkadresse in unverschlüsselter Form zusendet.

Aus Datenschutzgründen sollen Schriftverkehr mit dem Finanzamt und Arbeitsergebnisse des Plattform-Partners ausschließlich über das User Dashboard zur Verfügung gestellt werden. Der Nutzer erhält in diesem Fall eine Benachrichtigung per E-Mail, dass für ihn Dokumente zur Einsichtnahme im User Dashboard hochgeladen wurden und kann dann diese Dokumente durch Einwahl in sein Benutzerkonto einsehen. Der Nutzer erklärt sich mit dieser Prozedur einverstanden und erkennt ausdrücklich an, dass es in seiner Verantwortung liegt, nach entsprechender Benachrichtigung per E-Mail die entsprechenden Dokumente einzusehen.

3. VORFINANZIERUNG DER STEUERERSTATTUNG („SOFORT-AUSZAHLUNG“) / Kreditvermittlung

3.1. Vorfinanzierung und Zahlungsabwicklung

Sofern der Plattform-Partner für den Nutzer eine Steuererstattung ermittelt hat, besteht ggf. unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Sofortauszahlung des ermittelten Betrages an den Nutzer. Das Angebot der Sofortauszahlung kann dabei auf einen Teil des errechneten Steuererstattungsbetrages begrenzt sein.

Die Sofortauszahlung wird durch ein unverzinsliches Darlehen der Volksbank ermöglicht. Der Nutzer muss hierzu einen entsprechenden Darlehensvertrag mit der Volksbank abschließen. Das Darlehen ist für den Nutzer mit keinen Kosten verbunden.

Aus dem von der Volksbank gewährten Darlehen wird zunächst im abgekürzten Zahlungsweg das dem beauftragten Plattform-Partner ggf. noch zustehende Honorar bezahlt (vgl. Ziffer 4.6). Der um den Honoraranspruch des Plattform-Partners geminderte Darlehensbetrag wird dann von der Volksbank per SEPA-Überweisung an den Nutzer ausgezahlt.

Die Tilgung des Darlehens soll zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung soweit als möglich direkt aus dem erwarteten Steuererstattungsbetrag erfolgen. Zu diesem Zweck wird die Zahlung der Steuererstattung über secupay abgewickelt. Auch dies ist Gegenstand des zwischen dem Nutzer und secupay über die Zasta-Plattform geschlossenen Zahlungsdienstevertrages. Der Nutzer weist, vertreten durch den beauftragten Plattform-Partner, das Finanzamt unwiderruflich an, die Steuererstattung aus der betreffenden Einkommensteuererklärung an secupay auf ein von dieser geführtes Zahlungsabwicklungskonto zu überweisen, bevollmächtigt secupay zum Empfang der Steuererstattung und weist den Plattform-Partner zu diesem Zweck an, in der Steuererklärung das Zahlungsabwicklungskonto mit der von secupay für ihn bereitgestellten virtuellen IBAN einzutragen und bevollmächtigt den Plattform-Partner und die Zasta GmbH, der secupay alle für deren geldwäscherechtliche Prüfung und die Zahlungsabwicklung erforderlichen DDaten (insbes. Anrede, Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, Kontodaten (IBAN, Name Kontoinhaber), Steuer ID, Staatsangehörigkeit, Kopie des Personalausweises oder ähnlicher Identifikationsdokumente), Höhe der Steuererstattung und Veranlagungszeitraum sowie Höhe des Honorars) zur Verfügung zu stellen.

Da die Tilgung des Darlehens aus dem Steuererstattungsbetrag erfolgen soll, ist eine Sofortauszahlung bzw. Gewährung des Darlehens nur möglich, wenn aufgrund der vorliegenden Daten mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die errechnete Steuererstattung vom Finanzamt auch tatsächlich an den Nutzer ausgezahlt wird und nicht z.B. vom Finanzamt anderweitig verrechnet wird. Ein Anspruch des Nutzers auf Sofortauszahlung bzw. Darlehensgewährung besteht ausdrücklich nicht.

3.2. Art des Darlehens, Vertragsabschluss, Kreditvermittlung, Gebühren

Zweck des Darlehens ist eine (teilweise) Vorfinanzierung der vom Plattform-Partner ermittelten Steuererstattung. Das Darlehen ist zins- und tilgungsfrei und hat eine Laufzeit von längstens 9 Monaten. Das

Darlehen ist bereits vor Ablauf der 9 Monate zurückzuzahlen, wenn entweder beim Plattform-Partner der Steuerbescheid für das Steuerjahr, für das mit dem Darlehen eine Vorfinanzierung der Steuererstattung erfolgt ist, eingegangen ist oder aber das Finanzamt den Plattform-Partner und daraufhin der Plattform-Partner bzw. Zasta den Nutzer darüber informiert hat, dass für die vom Plattform-Partner eingereichte Steuererklärung für das betreffende Steuerjahr kein Steuerbescheid erlassen bzw. aus anderen Gründen keine Steuererstattung erfolgen wird. Die Rückzahlung hat in diesem Fall spätestens 4 Wochen, nachdem die Volksbank oder Zasta den Nutzer über die Beendigung des Darlehens informiert hat, zu erfolgen. Soweit das Darlehen nicht aus der Steuererstattung vollständig getilgt werden konnte, ist der Darlehensnehmer ebenfalls verpflichtet, den bestehenden Darlehenssaldo aus eigenen Mitteln innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Steuerbescheides oder nach Erhalt einer Nachricht des Steuerberaters oder der Zasta GmbH, das keine Steuererstattung in ausreichender Höhe erfolgt, auszugleichen.

Zasta ist keine Bank gemäß Kreditwesengesetz (KWG) und kein Zahlungsdienstleister nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Zasta unterstützt und organisiert aber als technischer Dienstleister den Prozess des Abschlusses des Darlehensvertrags, die Eröffnung und das Führen der erforderlichen Konten sowie die allgemeine Abwicklung des Darlehens im Auftrag der Volksbank. Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem beantragten Darlehen sind daher vorrangig an Zasta zu richten.

Der Nutzer hat Zasta für die Vermittlung des Darlehens keine Vergütung zu zahlen. Zasta erhält für die Vermittlung des Darlehens keinerlei Entgelte oder Anreize von der Volksbank oder Dritten.

3.3. Einreichen des Kreditantrags, Zustandekommen des Darlehensvertrags

3.3.1. Möchte der Nutzer die ihm ggf. angebotene Sofortauszahlung in Anspruch nehmen, stellt er eine Anfrage zum Abschluss eines Darlehensvertrages (die „Darlehensanfrage“) auf der Plattform, welche Zasta als Erklärungsbote des Nutzers an die Volksbank übermittelt. Die Darlehensanfrage stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Darlehensvertrages dar. Zum Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen Kundenidentifizierung und zum Abschluss des Darlehensvertrags übermittelt Zasta der Volksbank hierbei die folgenden persönlichen Daten des Nutzers:

o Vorname und Nachname

o Geburtsdatum und Geburtsort

o Wohnanschrift (Land, Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer)

o Steueridentifikationsnummer (TIN)

o IBAN des Nutzers

3.3.2. Die Volksbank führt eine Kreditwürdigkeitsprüfung hinsichtlich des jeweiligen Kunden durch. Bei positivem Ausgang der Kreditwürdigkeitsprüfung übermittelt die Bank einen Kreditvorschlag an den Nutzer (der „Kreditvorschlag“). Die Übermittlung des Kreditvorschlages erfolgt durch Zasta als Erklärungsbote der Volksbank über die Plattform. Der Kreditvorschlag stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages dar.

3.3.3. Ist der Nutzer mit dem ihm über die Zasta-Plattform zur Verfügung gestellten Kreditvorschlag einverstanden, kann er ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrages (der „Darlehensantrag“) auf Basis des Kreditvorschlages durch ein entsprechendes Opt-in über die Zasta-Plattform abgeben. Zasta übermittelt dann den Darlehensantrag als Erklärungsbote des Nutzers an die Volksbank.

3.3.4. Nach erfolgreicher Kreditprüfung und der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung nimmt die Volksbank den Darlehensantrag ggf. an, indem sie den Darlehensbetrag gemäß den getroffenen Weisungen auf die angegebenen Konten überweist. Zu Informationszwecken wird die Volksbank dem Nutzer zudem eine Auszahlungsbestätigung übersenden. Mit der Annahme des Darlehensantrags kommt der Darlehensvertrag zwischen dem Nutzer und der Volksbank zustande.

4. GEBÜHREN, ZAHLUNGSABLAUF

4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung im Angebot des Plattform-Partners aufgeführten Gebühren und Bedingungen der Plattform- Partner.

4.2. Für die einfache und unkomplizierte Bezahlung der über Zasta kostenpflichtig beauftragten Dienstleistungen werden verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung wird durch den Klick auf den entsprechenden Button des Zahlungsdienstleisters gestartet.

4.3. Die Vergütung der Plattform-Partner kann entweder im Wege der Vorauszahlung oder (soweit möglich) aus dem Erstattungsbetrag entrichtet werden.

4.4. Vorauszahlung

Wenn der Nutzer sich für die Vergütung im Wege der Vorauszahlung entscheidet, wird der Plattform-Partner erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig. Eine Rückzahlung der Vorauszahlung kommt nur in Betracht, wenn aus vom Plattform-Partner zu vertretenden Gründen eine Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt nicht erfolgt oder ein wirksamer Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt.

4.5. Zahlung nach Zugang des Steuerbescheids

Wenn der Nutzer sich für die Zahlung der Steuerberatergebühr soweit möglich aus dem Erstattungsbetrag entscheidet, wird die Vergütung des Plattform-Partners zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung soweit als möglich aus dem Steuererstattungsbetrag beglichen und zu diesem Zweck die Zahlung der Steuererstattung und der Vergütung über die secupay abgewickelt. Der Nutzer schließt zu diesem Zweck durch Opt-in auf der Plattform einen Zahlungsdienstevertrag mit secupay und

• weist mit der Annahme des Angebots das Finanzamt unwiderruflich an, die betreffende Steuererstattung an secupay auf ein von dieser geführtes Zahlungsabwicklungskonto zu überweisen, bevollmächtigt secupay zum Empfang der Steuererstattung und weist den Plattform-Partner zu diesem Zweck an, in der Steuererklärung das Zahlungsabwicklungskonto mit der von secupay für den Nutzer bereitgestellten virtuellen IBAN einzutragen und bevollmächtigt den Plattform-Partner und die Zasta GmbH, der secupay alle für deren geldwäscherechtliche Prüfung und die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten (insbes. Anrede, Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, Kontodaten (IBAN, Name Kontoinhaber). Steuer ID, Staatsangehörigkeit, Kopie des Personalausweises oder ähnlicher Identifikationsdokumente), Höhe der Steuererstattung und Veranlagungszeitraum sowie Höhe des Honorars) zur Verfügung zu stellen und

• weist mit der Annahme des Angebots secupay an, die Honorarforderung des Plattform-Partners aus dem Steuererstattungsbetrag zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Nutzers auf dessen Rechnung zu begleichen und den nach Abzug der Honorarforderung verbleibenden Betrag unverzüglich nach Eingang der Steuererstattung auf dem Zahlungsabwicklungskonto auf das vom Nutzer bei der Registrierung angegebene Konto zu überweisen.secupay hat sich verpflichtet, das o.g. Zahlungsabwicklungskonto ausschließlich zur Abwicklung der o.g. Zahlungen zu verwenden. Mit dem Zahlungsabwicklungskonto entstehen für den Nutzer keine Kosten.

4.6. Sofortauszahlung der Steuererstattung

Sofern der Nutzer eine ihm ggf. angebotene Sofortauszahlung in Anspruch nimmt, wird die Steuerberatergebühr mit Auszahlung des Darlehens als Vorauszahlung im abgekürzten Zahlungsweg aus dem Darlehensbetrag beglichen, wobei die Zahlung über die secupay abgewickelt wird. Der Nutzer schließt zu diesem Zweck durch Opt-in auf der Plattform einen Zahlungsdienstevertrag mit secupay und

• weist mit Abschluss des Darlehensvertrages die Volksbank an, die Steuerberatergebühr aus dem Darlehensbetrag zur Erfüllung seinerZahlungsverpflichtung im abgekürzten Zahlungsweg auf Rechnung des Nutzers mit Auszahlung des Darlehens zu begleichen und hierzu direkt auf das Zahlungsabwicklungskonto von secupay zu überweisen. Der auf das Konto des Nutzers ausgezahlte Darlehensbetrag ist damit um die Steuerberatergebühr gemindert.

• weist mit der Annahme des Angebots secupay an, die Honorarforderung des Plattform-Partners aus dem von der Volksbank auf das Zahlungsabwicklungskonto überwiesenen Betrag zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Nutzers auf dessen Rechnung zu begleichen.

5. PFLICHTEN VON ZASTA

5.1. Zasta nimmt über die Plattform Angebote von Plattform-Partnern entgegen und leitet Angebote an den Nutzer weiter. Der Nutzer hat kein Anrecht auf ein Angebot eines Plattform-Partners. Zasta ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Nutzer ein Angebot erhält.

5.2. Zasta bearbeitet Stornierungen von Nutzern. Wünscht ein Nutzer die Änderung/Stornierung eines Dienstleistungsvertrags, so teilt Zasta das dem Plattform-Partner unverzüglich mit.

5.3. Zasta bearbeitet auch Änderungen/Stornierungen von Plattform-Partnern.

5.4. Zasta ist nicht zur Durchführung und Erfüllung der Verträge über Dienstleistungen berechtigt und verpflichtet und haftet nicht fürPflichtverletzungen der Plattform-Partner.

6. SCHADENSANSPRÜCHE

Zasta ist zur Unterstützung bei der Schadensregulierung nicht verpflichtet. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Plattform-Partner obliegt dem Nutzer.

7. WIDERRUF

Nutzer können Dienstleistungsverträge mit Plattform-Partnern nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung findet sich jeweils im Dienstleistungsvertrag. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Plattform-Partner die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Nutzer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Plattform-Partner bzw. Zasta verliert.

8. HAFTUNG

8.1. Zasta haftet nicht für die Durchführung des Dienstleistungsvertrages durch den Plattform-Partner und für im Zuge der Dienstleistungen entstehende Schäden des Nutzers.

8.2. Im Übrigen haftet Zasta bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch Zasta nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Zasta – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zasta nur

8.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

8.2.2. für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und

8.2.3. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).

8.3. Ziffer III. 5. dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.

8.4. Die in dieser Ziffer genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten von Zastas gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. LAUFZEIT, BEENDIGUNG DES VERTRAGES

9.1. Der Nutzungsvertrag beginnt nach Registrierung des Nutzers und Freischaltung der Plattformnutzung durch Zasta und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist für beide Parteien jederzeit ordentlich kündbar. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (E-Mail an info@zasta.de genügt). Als Kündigung gilt auch die Löschung des Nutzerkontos durch den Nutzer im User-Dashboard.

9.2. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages ist Zasta berechtigt das Benutzerkonto unwiderruflich zu löschen. Personenbezogene Daten und andere Informationen stehen dann in der Verantwortung des jeweiligen Plattform-Partners.

9.3. Zasta behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB und sonstige Vertragsverpflichtungen, oder bei Störungen, Missbrauch oder Rufschädigung der Plattform das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Benutzerkonto zu sperren, wenn ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

10. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

10.1. Zasta erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Nutzers wie in der Datenschutzerklärung, die auf der Plattform veröffentlicht und frei zugänglich ist, näher beschrieben ist. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO.

10.2. Zasta wird dem Nutzer seine Daten, einschließlich der Angaben über die vom Nutzer gebuchten Leistungen, während der Laufzeit des Nutzungsvertrags zur Einsicht im Benutzerkonto zur Verfügung stellen und eine Möglichkeit zur Änderung bzw. Löschung der Daten anbieten. Hierzu hat sich der Nutzer auf der Plattform mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort anzumelden.

10.3. Eine Weitergabe der Daten erfolgt sodann durch die Registrierung an einen Plattform-Partner. Ab diesem Zeitpunkt ist der Plattform-Partner ebenso verantwortlich im Sinne des Datenschutzes wie Zasta.

Zasta hat mit jedem Plattform-Partner eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO („ADV“) mit dem Plattform-Partner als Verantwortlichem und Zasta als Auftragsverarbeiter abgeschlossen.

10.4. Eine weitere Datenübermittlung an Dritte findet grundsätzlich nicht statt – außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Zahlung eines angenommenen Angebotes über einen Zahlungsdienstleister erfolgt oder zum Zweck der Vorfinanzierung einer Steuererstattung eine Darlehensaufnahme bei einer Bank erfolgen soll. Die Daten werden sodann auftragsgemäß an den jeweiligen Vertragspartner übermittelt. Diese Dienstleister handeln bzgl. der Datenverarbeitung eigenverantwortlich und gehen mit dem Nutzer ein eigenes Vertragsverhältnis ein.

10.5. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Solange zwischen dem Nutzer und Zasta ein vertragliches Nutzungsverhältnis besteht, bewahrt Zasta die auf der Plattform gespeicherten Daten auf. Allerdings kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung des Nutzungsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden müssen.

Bei einer Beendigung des Nutzungsvertrags bzw. einer Löschung des Kontos des Nutzers durch den Nutzer wird das Konto des Nutzers gesperrt. Die persönlichen Daten des Nutzers werden in diesem Fall gelöscht, wenn und soweit Zasta diese Daten nicht als Auftragsverarbeiter für den Plattform-Partner oder im Fall der Kreditvermittlung die Volksbank speichern und verarbeiten muss. Eine Löschung der Daten erfolgt insbesondere nicht, wenn die Datenverarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 e) DSGVO), also insbesondere dann nicht wenn Zasta als Auftragsverarbeiter offene Forderungen des Plattform-Partners oder im Fall der Kreditvermittlung der Volksbank verarbeitet.

Für den Plattform-Partner bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen, innerhalb derer eine Löschung der Daten weder für den Plattform-Partner noch für Zasta als dessen Auftragsverarbeiter zulässig ist.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen ergeben sich zum Beispiel aus dem Steuerberatungsgesetz. Hiernach müssen veranlagungsspezifische Daten 10 Jahre aufbewahrt werden. Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) müssen gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. In gleicher Weise sind sämtliche nach dem Geldwäschegesetz bei der Identifizierung und Identitätsprüfung des Nutzers erhobenen Daten für mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufzubewahren (§ 8 Abs. 4 GwG). Solange der Plattform-Partner eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) mit Zasta hat, ist Zasta verpflichtet, die Daten gemäß dieser Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.

Mit der Löschung des Kontos ist also keine Löschung der Daten verbunden, die Zasta als Auftragsverarbeiter des Plattform-Partners verarbeitet. Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei einer Beendigung des Nutzungsvertrags bzw. einer Löschung des Nutzerkontos eine sofortige Löschung der Daten des Nutzers nur erfolgt, wenn der Nutzer noch keinen Plattform-Partner beauftragt hat oder die für den Plattform-Partner bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht angelaufen sind.

Auch ohne Löschung des Nutzerkontos kann jedoch durch den Plattform-Partner eine Löschung von durch den eDatenabruf erlangten Steuerdaten erfolgen, wenn mangels Annahme des Angebots des Plattform-Partners durch den Nutzer ein Dienstleistungsvertrag nicht zustandegekommen ist und die Steuerdaten daher nicht mehr vom Plattform-Partner zur Durchführung der Dienstleistung benötigt werden. Im Übrigen gelten die Ausführungen in der [link zur Datenschutzerklärung].

11. DIREKTWERBUNG

Mit Absenden einer Angebotsanfrage durch den Nutzer erhält Zasta das Recht, den Nutzer während der Benutzung der Plattform (aktiver Account) und bis zu 6 Monaten nach Deaktivierung des Accounts zur Verbesserung und Erweiterung der Angebote der Plattform per E-Mail, (bei entsprechender Einwilligung) telefonisch oder postalisch zu kontaktieren, um sich so über die Zufriedenheit mit den Angeboten der Plattform zu informieren sowie Ergänzungen, Erweiterungen, Neuigkeiten und Kooperationsangebote mitzuteilen. Der Kunde kann einer solchen Direktwerbung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

12. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG.

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Zasta weder verpflichtet noch bereit.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt das die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung der Lücke tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

Datenschutzerklärung

Die Zasta GmbH nimmt den Schutz Ihrerpersönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln desDatenschutzrechts. Dabei werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichenVorschriften geschützt. Die nachfolgenden Erklärungen geben Ihnen einenÜberblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten, sowie welche Datenwährend Ihres Besuchs auf der Homepage erfasst und wie diese genutzt werden:

Erhebung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Im Rahmen einer Registrierung oderBeauftragung erheben wir von Ihnen personenbezogene Daten, welche wir nur zurAbwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages und für die technischeAdministration verwenden werden. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns anDritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, falls dies zum Zwecke derVertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvoreingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung hierzu mitWirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Im Falle der Beauftragungeiner Rechtsdienstleistung über die Plattform zasta.de ist die wechselseitigeEntbindung von der Schweigepflicht des Nutzers gegenüber zasta.de und dembeauftragten Steuerberater / der beauftragten Steuerberaterkanzlei erforderlich(siehe auch Entbindung von der Schweigepflicht beim Bestellvorgang). Wir werdendie über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten löschen, wenn Sie IhreEinwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung desmit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wennihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfragewerden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten gemäßBundesdatenschutzgesetz (BDSG) informieren. Sie haben nach § 34 des BDSG dasRecht auf Auskunft betreffend der über Sie gespeicherten Daten, deren Herkunftund Empfänger. Ebenfalls können Sie laut § 34 BDSG jederzeit Auskunft über denZweck der Datenerhebung einholen. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzungder Daten, Datenschutzbeauftragter: Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oderNutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrungoder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oderWiderspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die im Impressum angegebenen Kontaktperson.

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