Das Angebot erhältst du wenige Werktage nach deiner Registrierung.
Die Voraussetzungen dafür sind:
1. Du hast deine Steuer-ID eingetragen.2. Bei einer Zusammenveranlagung muss dein/e Ehepartner/in im bestehenden Kundenkonto mit Steuer-ID und Vollmacht angelegt werden.
Sobald dein Angebot fertig ist, informieren wir dich per SMS und E-Mail.
Dein individuelles Angebot wird anhand von Informationen berechnet, die dein Steuerberater beim Finanzamt abruft, wie z. B. Lohnsteuerbescheinigungen deines Arbeitgebers, gezahlte Kirchensteuer, erhaltene Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.), gezahlte Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung etc.), Lohnsteuerklasse etc.
Das Ergebnis der Berechnung hängt somit von vielen Faktoren ab und kann für jedes Steuerjahr unterschiedlich ausfallen.
Laut dem statistischen Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung für jede in 2017 eingereichte Steuererklärung bei 1.051 €.
Ob und wie hoch deine individuelle Steuererstattung ist, erfährst du in deinem kostenlosen Angebot.
Wichtig: Nach Annahme des Angebots optimiert dein Zasta Steuerberater auf Basis deiner individuellen Ausgaben und holt für dich das beste Ergebnis heraus.
Dein Steuerberater ruft deine eDaten (LSt-Bescheinigungen, gezahlte Kirchensteuer, erhaltene Lohnersatzleistungen etc.) beim Finanzamt ab und berechnet, ob und wie viel Steuergeld zurückgeholt werden kann. Das Ergebnis dieser Berechnung wird dir im kostenlosen Angebot angezeigt.
Zu diesem Zeitpunkt wurden noch keine individuellen Angaben, wie z. B. dein Arbeitsweg, berücksichtigt, um das Ergebnis der Berechnung zu optimieren. Dieser Prozess beginnt nach Annahme des Angebots und ist kostenpflichtig.
Grundsätzlich gilt: Zu einer Steuernachzahlung kommt es immer dann, wenn laut Berechnung zu wenig Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden.
Mögliche Gründen dafür können sein:
Wir bitten um Verständnis, dass Zasta dir aus rechtlichen Gründen keine genaue Auskunft geben kann, warum in deinem Fall eine Nachzahlung berechnet wurde. Eine Erläuterung durch den Steuerberater ist nicht durch das kostenlose Angebot abgedeckt.
Dein Steuerberater kann aktuell folgende Informationen beim Finanzamt für Dich abrufen:
Die Nutzung von Zasta ist für dich kostenlos.
Die Gebühr des Steuerberaters wird für jede Steuererklärung individuell ermittelt und dir zusammen mit dem Ergebnis deiner Steuerberechnung im unverbindlichen Angebot angezeigt.
Die Gebühr wird nur fällig, wenn du das Angebot annimmst, ansonsten entstehen dir keinerlei Kosten.
Nachdem deine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde, ist dieses für die Bearbeitung zuständig. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Finanzämter liegt in der Regel bei 1 bis 3 Monaten. Sobald das Finanzamt deine Steuererklärung bearbeitet hat, informieren wir dich.
Wichtig: Gesetzlich hat das Finanzamt 6 Monate Zeit, deine Steuererklärung zu bearbeiten. Sollte die Bearbeitung beim Finanzamt also einmal länger dauern, kannst du dort direkt anrufen und den aktuellen Stand erfragen.
In der Regel wird die Gebühr für den Steuerberater automatisch mit deiner Rückerstattung verrechnet. Wenn keine Erstattung zu erwarten ist (z. B. bei einer Nachzahlung), erfolgt die Abrechnung je nach Kanzlei entweder per Vorkasse oder SEPA-Lastschrift.
Die Partnerkanzleien berechnen ihre Gebühren anhand der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Da jeder Fall unterschiedlich aufwendig ist, können auch die Gebühren variieren. Es ist somit leider nicht möglich, eine fixe Gebühr zu benennen. Die Gebühr siehst du in deinem kostenlosen Angebot.
Zasta-Tipp: Durch die Nutzung der Zasta-Software haben die Partnerkanzleien signifikante Zeit- und Kostenersparnisse, die sie an die Nutzer weitergeben. So sind die Gebühren für den Zasta-Steuerberater in der Regel günstiger als bei einem stationären Steuerberater.
Ein Steuerberater ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, seine Mandanten einmalig zu identifizieren. Ohne eine Identifizierung kann deine Steuererklärung nicht eingereicht werden.
Für die Identifizierung arbeiten wir mit der Deutschen Post AG zusammen. Diese bietet verschiedene Verfahren zur unkomplizierten und schnellen Identifizierung an. Du kannst dich entweder online per Video-Chat oder direkt am Schalter einer Post-Filiale identifizieren.
Um die einmalige Identifizierung abzuschließen, werden folgende Ausweisdokumente akzeptiert:
Dokumente wie beispielsweise ein Führerschein oder ein Duldungstitel können leider nicht berücksichtigt werden.
Über Zasta kannst du deine Steuererklärung mit nur wenigen Klicks erledigen lassen.
Wenn der Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt schon länger als 4 Wochen zurückliegt, ist der Steuerbescheid in der Regel rechtskräftig.
Ist das der Fall, so wird eine erneut eingereichte Steuererklärung vom Finanzamt nicht bearbeitet. Bitte achte daher darauf, keine Steuererklärung erstellen und einreichen zu lassen, für die bereits ein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt.
Solltest du eine solche Steuererklärung dennoch erstellen und einreichen lassen, wird dir die im Angebot akzeptierte Gebühr in Rechnung gestellt.
Wenn du Lohnersatzleistungen, wie z. B. Kurzarbeitergeld, in Höhe von 410,00 Euro oder mehr erhalten hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Bis wann deine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden muss, hängt davon ab, ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, dich das Finanzamt zur Abgabe aufgefordert hat oder ob du sie freiwillig einreichen möchtest.
Du bist zur Abgabe verpflichtet:
Bist du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, muss sie generell bis zu einer bestimmten Frist eingereicht sein. Lässt du deine Steuererklärung bei Zasta mit einem Steuerberater machen, verlängert sich die Frist um einige Monate.
Das Finanzamt hat dich aufgefordert:
Das Finanzamt setzt eine Abgabefrist fest.
Du gibst die Einkommensteuererklärung freiwillig ab:
Du hast insgesamt 4 Jahre rückwirkend Zeit.
Steuererklärung für 2024
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 31.07.2025
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 30.04.2026
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2028
Steuererklärung für 2023
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 02.09.2024
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 02.06.2025
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2027
Steuererklärung für 2022
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 02.10.2023
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 31.07.2024
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2026
Steuererklärung für 2021
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 31.10.2022
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 31.08.2023
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2025
Steuererklärung für 2020
- Frist bei Pflichtabgabe für selbst eingereichte Steuererklärung: 01.11.2021
- Frist bei Pflichtabgabe für von Steuerberatern eingereichte Steuererklärung: 31.08.2022
- Frist bei freiwilliger Abgabe: 31.12.2024
Nein. Ob man verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, ist abhängig von verschiedenen Faktoren und kann sich jedes Jahr ändern.
Das bedeutet, wenn du einmal eine Steuererklärung eingereicht hast, bist du dadurch nicht zwingend verpflichtet, im nächsten Jahr wieder eine einzureichen.
Nein. Aktuell können nur Steuererklärungen über Zasta erstellt werden, die primär auf Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis basieren.
Möchtest du individuelle Ausgaben, wie z. B. Kosten für die Anschaffung von Arbeitskleidung, geltend machen lassen, benötigt dein Zasta-Steuerberater einen Nachweis in Form einer Rechnung oder eines Belegs. Den Beleg kannst du ganz bequem nach Annahme eines Angebots über die App als Foto hochladen.
Ob du absetzbare Ausgaben hochladen möchtest, entscheidest du natürlich selbst. :)
Ein Steuerbescheid ist die schriftliche Festsetzung einer Steuer (z. B. Einkommensteuer) durch das zuständige Finanzamt. Solltest du deine Steuererklärung über Zasta einreichen lassen, wirst du einen Steuerbescheid erhalten. Dieser steht dir nach Prüfung durch deinen Steuerberater in deinem Kundenkonto zur Verfügung.
Sobald dein Zasta-Steuerberater deine Daten vom Finanzamt abgerufen hat, wirst du aufgefordert, die Angaben zu deinen Arbeitgebern zu prüfen und deine Arbeitswege und Homeofficezeiten anzugeben. Mit diesen Angaben berechnet dein Steuerberater dann die vorläufige Erstattung. Deine Fahrtkosten sind also im kostenlosen Angebot berücksichtigt.
Als Nachweis für deine Ausgaben benötigt der Steuerberater eine Rechnung oder einen Beleg über die:
Ein Überweisungsbeleg reicht in der Regel nicht als Kostennachweis aus.
Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Steuererklärung (Zusammenveranlagung). Generell empfehlen unsere Partnerkanzleien immer eine Zusammenveranlagung, um so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Deine Steuererklärung wurde bereits eingereicht, aber es liegt noch kein Steuerbescheid vor?
Je nach Finanzamt kann die Bearbeitungszeit für eine Steuererklärung unterschiedlich ausfallen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 1-3 Monate. Bitte beachte, dass es sich bei dieser Aussage um einen Erfahrungswert handelt. Gesetzlich haben die Finanzämter bis zu 6 Monate Zeit, um die Steuererklärung zu bearbeiten. Aber keine Sorge! So lange dauert die Bearbeitung nur in Ausnahmefällen.
Zasta-Tipp: Wir informieren dich, sobald der Steuerbescheid bei deinem Steuerberater eingegangen ist und geprüft wurde. Also lehn dich zurück und lass machen.
Dein Zasta-Steuerberater benötigt die steuerliche Vollmacht zum Abruf der Informationen beim Finanzamt, anhand welcher geprüft wird, ob und wie viel Steuergeld zurückgeholt werden kann.
Die Vollmacht ermöglicht es dem Steuerberater, die Steuererklärung für dich beim Finanzamt einzureichen und Rückfragen zu beantworten. Sei also ganz entspannt und lass deinen Steuerberater machen. 😊
Die Nutzung von Zasta bietet dir viele Vorteile im Vergleich zu stationären Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen. Dank der kostenlosen Steuerberechnung kannst du schon im Vorfeld prüfen lassen, ob sich eine Abgabe überhaupt lohnt und du musst keine unerwartet hohe Nachzahlung befürchten.
Da du bei Zasta alles mit wenigen Klicks digital erledigen kannst, hast du darüber hinaus keinen Stress mehr mit Papierkram oder lästigen Formularen und bist frei von Terminen und Bürozeiten.
Durch die Nutzung unserer Software haben die Zasta-Steuerberater im Vergleich zu stationären Steuerberatern signifikante Kosteneinsparungen, die sie an ihre Mandanten, also dich, weitergeben können.
Im Gegensatz zu den verpflichtenden jährlichen Mitgliedsbeiträgen von Lohnsteuerhilfevereinen zahlst du bei Zasta wirklich nur für Steuererklärungen, die du erstellen lässt.
Wenn du deine Vollmacht widerrufen oder dein Kundenkonto löschen möchtest, kannst du unter “Mein Konto” eine Löschung des Kundenkontos in Auftrag geben.
Aktuell können über Zasta alle Steuererklärungen bearbeitet werden, die primär auf Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis (Lohn oder Gehalt) basieren.
Weitere Einkunftsarten, wie z. B. “Einkünfte aus selbstständiger Arbeit” oder "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung", können noch nicht berücksichtigt werden.
Unter dem Menüpunkt "Mein Konto" -> "Passwort ändern" kannst du jederzeit dein Passwort ändern.
Solltest du innerhalb von 5 Minuten keine E-Mail erhalten haben, dann prüfe bitte, ob die E-Mail in deinem Spam-Ordner gelandet ist.
Achtung! Wenn du dein Passwort mehrfach hintereinander falsch eigegeben hast, wird dein Konto aus Sicherheitsgründen für eine kurze Zeit gesperrt. Hier hilft auch das Passwort Zurücksetzen erst einmal nicht. Bitte warte in diesem Fall einfach einen Moment ab und versuche es später noch einmal.
Die Nutzung von Zasta bietet dir viele Vorteile. Im Vergleich zu Elster oder Steuerprogrammen benötigst du keinerlei Steuerkenntnisse und musst deine Steuererklärung nicht selbst machen, denn die Zasta-Steuerberater erledigen alles und holen das beste Ergebnis für dich heraus.
Außerdem haftest du nicht für Fehler, die passieren können, wenn du deine Steuererklärung allein ausfüllst.
Da du bei Zasta alles mit wenigen Klicks digital erledigen kannst, sparst du viel Zeit und hast keinen Stress mehr mit dem lästigen Thema Steuererklärung.
Darüber hinaus kannst du dank der kostenlosen Berechnung deiner individuellen Steuererstattung schon im Vorfeld prüfen lassen, ob sich eine Abgabe überhaupt lohnt und musst keine unerwartet hohe Nachzahlung befürchten.
Solltest du verpflichtet sein, deine Steuererklärung einzureichen, hast du dank der Zasta-Steuerberater sieben Monate länger Zeit, dies zu erledigen.
Deine Steueridentifikationsnummer findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.
Sollte dir die Nummer abhanden gekommen sein, kannst du über folgenden Link beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine erneute Zusendung des Steuer-ID Briefs anfordern: Bundeszentralamt für Steuern - Beantragung des Steuer-ID Briefs