Steuererklärung: Das ist neu in 2021

| 11. Mai 2021

Du wirst sicher zustimmen, dass das Corona-Virus unser Leben stark verändert hat. Ebenso hat es spürbare Auswirkungen auf unsere Arbeitswelt und damit auch auf die Steuererklärung.

Tatsächlich ist es so, dass mindestens 7 Millionen deutsche Arbeitnehmer verpflichtet sind für 2020 eine Steuererklärung zu machen. Doch mit einer simplen Lösung, ist das Thema schnell erledigt und bringt sogar durchschnittlich eine Steuerrückerstattung von 1.000 Euro.

In diesem Beitrag zeigen wir dir welchen Einfluss Corona z.B. durch Kurzarbeit und Homeoffice auf die Steuererklärung hat und wie genau du dir dein Steuergeld zurückholen kannst.

1. Einfluss von Kurzarbeit auf die Steuererklärung

Kurzarbeit in Zahlen

  • 7,3 Millionen Arbeitnehmer waren in 2020 laut ifo Institut in Kurzarbeit 
  • ab 410 € Kurzarbeitergeld besteht die Verpflichtung zur Steuererklärung 
  • 1.027 € bekommst du durchschnittlich durch deine Steuererklärung zurück 
  • 90% erhalten eine Steuererstattung! (unabhängig von Kurzarbeit)

1.1 Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich in Kurzarbeit war?

Du bist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn du in Kurzarbeit warst, unabhängig von der Dauer und dem Ausmaß. Voraussetzung: du hast dabei mehr als 410 € Kurzarbeitergeld im Jahr erhalten.

Das gilt auch, wenn du bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht hast. 

Unabhängig von Kurzarbeit gibt es weitere Faktoren, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten. Zum Beispiel:

  • Du hast insgesamt Lohnersatzleistungen von mindestens 410 € erhalten (neben Kurzarbeitergeld gehören dazu zum Beispiel auch Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz- oder Elterngeld).
  • Du und dein Ehepartner haben die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt und ihr beide habt Lohn erhalten.
  • Du hattest Nebeneinkünfte von mindestens 410 € (zum Beispiel aus Miete, selbstständiger Arbeit oder durch ausländische Einkünfte).
  • Du hattest mehrere Arbeitgeber gleichzeitig (Lohnsteuerklasse VI).
  • Du hast Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen.

In unserem Ratgeber zum Thema Abgabefrist und Verpflichtung zur Steuererklärung findest du weitere Gründe.

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Bis wann muss ich meine Steuererklärung machen, wenn ich verpflichtet bin?

Für das Steuerjahr 2020 musst du deine Steuererklärung bis zum 02.08.2021 abgeben. Lässt du dich bei deiner Steuererklärung von einem Steuerberater unterstützen – z. B. wenn du Zasta nutzt – verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28.02.2022.

Was ist, wenn ich nicht verpflichtet bin?

Auch wenn du nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, ist es ratsam dies freiwillig zu machen. Im Schnitt winken nämlich mehr als 1.000 € Steuererstattung pro Jahr. 

Solltest du es bisher nicht getan haben, kannst rückwirkend für vier Jahre deine Steuererklärung abgeben. Im Optimalfall erhältst du also auf einen Schlag viermal Geld zurück!

1.2 Bekomme ich eine Steuererstattung oder muss ich nachzahlen, wenn ich in Kurzarbeit war?

Wir wollen dich nicht mit Fachbegriffen wie z. B. Progressionsvorbehalt oder persönlichen Steuersatz nerven. Wenn du für einige Monate zu 100% in Kurzarbeit gewesen bist und im restlichen Jahr voll gearbeitet hast, hat das sehr wahrscheinlich einen positiven Einfluss auf deine Steuererstattung. In der folgenden Übersicht haben wir einige Rechenbeispiele aufgelistet:

Kurzarbeit in Monaten

monatl. Bruttogehalt

Steuererstattung

2

1.500 €

167 €

6

1.500 €

278 €

10

1.500 €

141 €

2

3.000 €

326 €

6

3.000 €

519 €

10

3.000 €

229 €

Kurzarbeit: 2 Monate
Steuererstattung: 167 €

Kurzarbeit: 6 Monate
Steuererstattung: 278 €

Kurzarbeit: 10 Monate
Steuererstattung: 141 €

Kurzarbeit: 2 Monate
Steuererstattung: 326 €

Kurzarbeit: 6 Monate
Steuererstattung: 519 €

Kurzarbeit: 10 Monate
Steuererstattung: 229 €

Wie man sieht, ist die Höhe der Steuererstattung von vielen Faktoren abhängig wie z.B. Dauer und Ausmaß der Kurzarbeit. Aber auch andere Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle, z. B. dein Arbeitsweg, ob du im Homeoffice warst oder Ausgaben für Versicherungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen hattest.

Deine Steuererstattung kann sich also deutlich erhöhen, wenn du einige Monate zu 100% in Kurzarbeit gewesen bist. Fakt ist außerdem, unabhängig von Kurzarbeit, bekommen 90% der Arbeitnehmer in Deutschland eine Steuererstattung. Diese beträgt laut statistischem Bundesamt im Schnitt 1.027 €

Das bedeutet, selbst wenn die Kurzarbeit keinen Einfluss bei dir haben sollte, winkt dir dennoch eine Steuererstattung.

Mit 3 Minuten Aufwand kannst du über Zasta deine Steuererstattung oder Nachzahlung kostenlos von einem Steuerexperten berechnen lassen basierend auf echten Daten vom Finanzamt.

2. Einfluss von Home Office auf die Steuererklärung

Homeoffice in Zahlen

  • rund 18 Millionen Arbeitnehmer (45%) haben im Dezember 2020 im Homeoffice gearbeitet
  • Bis zu 600 € Steuererleichterung erhältst du, wenn du im Homeoffice gearbeitet hast

2.1 Welche Auswirkungen hat das Homeoffice auf die Steuererklärung?

Bevor wir zum Thema Homeoffice kommen, wollen wir kurz klären, wie es überhaupt zu einer Steuerrückerstattung kommen kann. 

Wenn du arbeitstätig bist, musst du in den meisten Fällen jeden Monat einen gewissen Prozentsatz deines Gehaltes abgeben. Die Lohnsteuer. 

Je mehr du verdienst, umso höher ist dieser Prozentsatz. Du hast also z. B. im Jahr 2020 insgesamt 35.000€ verdient und darauf ca. 19,3% Lohnsteuer gezahlt, also 6.767€.

Bruttogehalt: 35.000€ 

Steuersatz: 19,30 % 

Gezahlte Lohnsteuer: 6.767€

Wenn du nun eine Steuererklärung machst, wird ermittelt wie hoch dein Einkommen, das versteuert werden muss, tatsächlich war. Hattest du Kosten im Zusammenhang mit deiner Arbeit (z. B. Benzinkosten für den Weg zur Arbeit) können diese abgezogen werden. 

Angenommen diese lagen bei dir im Jahr 2020 bei 1.000€, dann kannst du diese Summe von deinen 35.000€ Bruttogehalt abziehen. 

Bruttogehalt: 35.000€ 

Ausgaben bzgl. Arbeit: 1.000€ 

tatsächliches Einkommen: 34.000€

Das bedeutet du musst nur noch auf 34.000€ Lohnsteuer bezahlen. Hierdurch verringert sich auch dein Prozentsatz, in diesem Fall auf 18,9%. Somit ergibt sich eine tatsächliche Lohnsteuer von 6.442€.

tatsächliches Einkommen: 34.000€ 

tatsächlicher Steuersatz: 18,90 % 

tatsächliche Lohnsteuer: 6.442 €

Da du aber bereits 6.767€ gezahlt hattest, würdest du nun 325€ erstattet bekommen.

gezahlte Lohnsteuer: 6.767€ 

tatsächliche Lohnsteuer: 6.442€ 

Steuererstattung: 325€

Wenn du nun im Homeoffice gearbeitet hast, sind dir auch Kosten entstanden, z. B. für Strom oder Heizung. Da es aufgrund der COVID-Pandemie verstärkt zu Homeoffice unter weiten Teilen der Bevölkerung gekommen ist, hat die Bundesregierung beschlossen, dass man bis zu 600€ von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann. 

Für jeden Tag, den du 2020 ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hast, kannst du pauschal 5€ abziehen. Dies ist für maximal 120 Tage, also insgesamt 600€ möglich. 

Ausgehend vom eingangs geschilderten Beispiel, würdest du also nur noch auf 33.400€ Lohnsteuer zahlen müssen. Deine Erstattung würde sich in dem Fall auf 517€ erhöhen.

Bruttogehalt:
35.000€ 

Steuersatz:
19,30%

gezahlte Lohnsteuer:
6.767€

Ausgaben bzgl. Arbeit:
1.600€ 

tatsächliches Einkommen:
33.400€

tatsächlicher Steuersatz:
18,70% 

tatsächliche Lohnsteuer:
6.250€

Gezahlte Lohnsteuer:
6.767€ 

Steuererstattung:
517€

Aber keine Angst, du musst nicht alles selbst ermitteln. Über Zasta kannst du deine Steuererstattung kostenlos von einem Steuerexperten berechnen lassen, basierend auf echten Daten vom Finanzamt.

2.2 Welche Ausgaben kann ich zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzen?

Hast du dir für dein Homeoffice einen neuen Schreibtisch, Drucker, Bürostuhl oder Laptop gekauft, kannst du die Kosten dafür zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzen. Vorausgesetzt dein Arbeitgeber hat die Ausgaben nicht übernommen. 

Hast du dir ein ganzes Zimmer eingerichtet, kannst du statt der Homeoffice-Pauschale die Kosten dafür ganz oder teilweise absetzen.

Welche Voraussetzungen muss mein Arbeitsplatz erfüllen?

Dein Arbeitsplatz muss keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, wenn du von der Homeoffice-Pauschale profitieren möchtest. Das ist also auch möglich, wenn du lediglich mit deinem Laptop am Küchentisch oder auf deinem Sofa gearbeitet hast. 

Wenn du anstatt der Homeoffice-Pauschale die Kosten für ein ganzes Arbeitszimmer absetzen möchtest, gelten andere Voraussetzungen. Es muss sich um ein räumlich getrenntes Zimmer handeln, dass du du maximal zu 9% privat genutzt hast.

Muss ich nachweisen, wie lange ich im Homeoffice gearbeitet habe?

Wenn du die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen möchtest, musst du angeben, an wie vielen Tagen du zu Hause gearbeitet hast. Ein Nachweis ist dafür nicht zwingend notwendig, laut dem Bund der Steuerzahler Deutschland.

Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ich im Homeoffice gearbeitet habe?

Nein, das Homeoffice hat keinen Einfluss darauf, ob du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben. Das ist abhängig von anderen Faktoren.

Fazit

Dank der neuen Homeoffice-Pauschale können Ausgaben fürs Homeoffice bei der Steuererklärung 2020 deutlich leichter geltend gemacht werden. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch gesenkt und es fällt weniger Lohnsteuer an. 

Das hat einen spürbar positiven Einfluss auf deine Steuererstattung. Über Zasta erfährst du innerhalb weniger Tage, wie hoch deine Steuererstattung ist, basierend auf echten Daten vom Finanzamt. Außerdem erfährst du, ob du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben.

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