Steuerklassen

| 4. Juni 2021

Du wirst uns sicher zustimmen, dass die Vor- und Nachteile der Lohnsteuerklassen schwer zu überblicken sind. Und welche Steuerklasse passt in meiner Lebenslage eigentlich am besten?

Tatsächlich ist es so, dass man in den meisten Fällen automatisch einer Klasse zugewiesen wird. Nur Ehepaare haben eine Wahlmöglichkeit.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, in welcher Steuerklasse du dich gerade befindest und welche Kombination sich für Ehepaare besonders lohnt.

1. Was sind Steuerklassen?

Steuerklassen werden auch Lohnsteuerklassen genannt.

Wenn man als Arbeitnehmer einkommensteuerpflichtig ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer vom Bruttogehalt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Damit ergibt sich die Höhe der Lohnsteuer durch die Steuerklasse, der man zugeordnet ist.

Die Zuordnung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Regelungen automatisch durch das Finanzamt und orientiert sich an der Familiensituation des Steuerzahlers, teils auch an der Höhe des Einkommens.

Einzig Ehepaare können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen wählen.

Durch Anwendung von Steuerklassen werden Einkommens- und Freibeträge sowie Steuerpauschalen bereits beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. So werden verschiedene Berufsgruppen und Personen mit unterschiedlichen Familienständen nicht benachteiligt.

Neben Lohnsteuer bestimmt die Steuerklasse auch die Höhe der Abzüge des Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Es gibt insgesamt sechs unterschiedliche Lohnsteuerklasse, die wir im Folgenden näher vorstellen.

2. Welche Steuerklassen gibt es?

Die Zuordnung in die sechs Steuerklassen erfolgt aufgrund des Familienstandes, der Anzahl der Arbeitsverhältnisse und teilweise der Einkommenshöhe.

2.1 Lohnsteuerklasse Ⅰ: Alleinstehende oder getrennt Lebende

Der Steuerklasse 1 gehören rund 10 Millionen Steuerzahler an. Damit ist sie auch die größte Lohnsteuergruppe in Deutschland. Grundsätzlich gehört jeder zu dieser Steuerklasse, der nicht verheiratet ist, also:

  • Ledige
  • Geschiedene
  • Verwitwete (ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners)
  • Verheiratet aber dauerhaft getrennt Lebende
  • Ausländische Arbeitnehmer, deren Partner nicht in EU- bzw. EWR Staaten wohnen

2.2 Lohnsteuerklasse Ⅱ: Alleinerziehende

In Steuerklasse 2 werden Alleinerziehende und getrennt Lebende Eltern zugeordnet. Voraussetzung: Zum Haushalt gehört mindestens ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus darf keine andere Person zur Haushaltsführung beitragen. Den Mitgliedern der Lohnsteuerklasse 2 wird ein Steuervorteil gewährt, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

2.3 Lohnsteuerklasse Ⅲ: Verheiratete

Die Steuerklasse 3 richtet sich an Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner, die einen gemeinsamen Haushalt führen. Sie ist gemeinsam mit Steuerklasse 5 eine Wahlkombination und vor allem dann vorteilhaft, wenn der Unterschied des Arbeitslohn zwischen den Partner besonders groß ist. Der Partner mit geringeren Bezügen wird der Steuerklasse Ⅴ zugeordnet.

Der Vorteil ist, das in Lohnsteuerklasse Ⅲ wird der Grundfreibetrag doppelt berücksichtigt. Der Wechsel zu Kombination 3 und 5 muss beantragt werden und zieht eine Abgabepflicht zur Steuererklärung nach sich.

2.4 Lohnsteuerklasse Ⅳ: Verheiratete Gleichverdiener

Die Steuerklasse 4 wird zunächst automatisch vergeben, nachdem man geheiratet hat oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen hat. Sie bietet sich an, wenn beide Partner in etwa gleich viel verdienen. Neben der Wahlmöglichkeit auf die Kombination 3 und 5 ist auch ein Wechsel auf die Kombination Steuerklasse 4 und 4 mit Faktorverfahren möglich.

2.5 Lohnsteuerklasse Ⅴ: Verheiratete Geringverdiener

Zur Steuerklasse 5 werden Verheiratete oder Lebenspartner zugewiesen, wenn man sich für die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 entschieden hat und der Partner mit dem höheren Einkommen zur Lohnsteuerklasse Ⅲ zugeordnet wurde.

2.6 Lohnsteuerklasse Ⅵ: Nebenjobber

Die Steuerklasse 6 erhält man zusätzlich, wenn man neben dem primären Dienstverhältnis noch einem weiteren Beschäftigungsverhältnis nachgeht. Das gilt auch für jede weitere Nebenbeschäftigung.

Achtung! Für Minijobs gibt es eine separate Regelung.

3. Wie finde ich meine Steuerklasse heraus?

Grundsätzlich kann man die Steuerklasse gemäß den zuvor geschilderten Bedingungen ableiten. Wenn man ganz sicher gehen möchte, lohnt sich ein Blick auf die letzte Gehaltsabrechnung oder den elektronischen Lohnsteuerbescheid, den man einmal jährlich vom Arbeitgeber erhält.

Solltest du beides nicht zur Hand haben, kannst du dich auch direkt beim Finanzamt melden, um deine Steuerklassen herauszufinden.

4. Welche Steuerklassenkombinationen lohnen sich für Ehepaare?

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gibt es die Besonderheit, dass sie sich Ihre Steuerklassen auswählen können. Neben der Standardvariante 4 und 4 die automatisch vergeben wird, können sie zusätzlich das Faktorverfahren hinzufügen oder komplett wechseln in die Kombination 3 und 5.

4.1 Wann lohnt sich Lohnsteuerklassenkombination Ⅳ und Ⅳ mit Faktorverfahren?

Die Kombination aus Lohnsteuerklasse 4 und 4 mit Faktorverfahren lohnt sich vor allem dann, wenn man Steuernachzahlungen vermeiden möchte. Mit Hilfe des Ehegattensplittings werden die Abgaben im Laufe des Jahres genauer an das Gehalt angepasst. Die Steuerschuld wird damit gerechter auf beide Partner verteilt.

Das Faktorverfahren muss jedes Jahr neu beim Finanzamt beantragt werden.

4.2 Wann lohnt sich Lohnsteuerklassenkombination Ⅲ und Ⅴ?

Die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 lohnt sich vor allem, wenn einer der Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Schon ab einem Verhältnis von 60:40 ist ein Wechsel ratsam. 

Der Hauptvorteil dieser Variante liegt darin, das der Besserverdienende in Klasse 3 deutlich weniger Abzüge hat.

5. Wie kann ich meine Steuerklasse wechseln?

Ein Wechsel der Steuerklasse ist nur über das Finanzamt möglich. Dafür gibt es ein spezielles Formular, dass man online ausfüllen und einreichen kann. Einen Wechsel der Lohnsteuerklasse kann man bis spätestens 30.11. desselben Jahres beantragen.

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